| Studying abroad at partner universities (German version only) |
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| Allgemein |
Das Auslandsstudium an Partnerhochschulen ist die häufigste Form einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren. In allen Hochschulbereichen (Gestaltung, Technik, Wirtschaft) gibt es ausländische Partnerhochschulen die Studierende aus Pforzheim akzeptieren. Das Auslandsstudium dauert i.d.R. 5 Monate (ein Semester); Auslandsaufenthalte im Umfang von zwei Semestern sind an einzelnen Hochschulen möglich. |
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| Bewerbung und Auswahl |
Für alle Studienplätze an den ausländischen Partnerhochschulen gibt es ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Je nach Fakultät, Zielland und Gasthochschule kann das Bewerbungs. und Auswahlverfahren variieren. Die Fakultät Wirtschaft und Recht hat ein Handbuch zum Auslandsstudium herausgegeben. An einem Auslandsstudium interessierte Studierende wenden sichi.d.R. zunaechst an die jeweiligen Hochschulbeauftragten. Für jede Art der Förderung ist beim Akademischen Auslandsamt ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular einzureichen. |
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| Bewerbungsfristen |
In der Regel muss die Bewerbung für ein Auslandsstudium ca. 6-8 Monate vor Studienbeginn vorliegen. |
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| Bewerbungsformular |
Die für eine Förderung notwendigen Bewerbungsformulare sind auf der website des Akademischen Auslandsamts. |
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| Auswahlkriterien |
Die Kriterien zur Auswahl der Bewerber sind weitgehend festgelegt. Die Auswahlgespraeche sollen folgende Themen/Fragen einbeziehen:
a) sind die sprachlichen Voraussetzungen fuer das Auslandsstudium erfuellt
b) die bisher gezeigten Studienleistungen und insbesondere auch der bisherige Studienverlauf (wurden die Studienleistungen innerhalb des Studienplans absolviert und wurden die Faecher im ersten Versuch bestanden)
c) hat der Bewerber bereits Erfahrungen im Ausland gemacht (Aufenthalte durch Schueleraustausch, Sprachreisen, Praktikum etc. oder auch laengere Ferienaufenthalte).
d) die Motivation des Bewerbers. Hier soll insbesondere geprueft werden wie das geplante Auslandsstudium in die beruflichen Zielsetzungen des Bewerbers passt, ob der Bewerber sich bereits mit dem Land und der gewaehlten Hochschule befasst hat und in welchen Bereichen der Bewerber seine Staerken gegenueber anderen Mitbewerbern sieht.
e) das soziale Engagement des Bewerbers. Hier soll insbesondere geprueft werden inwieweit der Bewerber ein guter Botschafter fuer die Hochschule und Deutschland ist. Das gesellschaftliche Engagement soll sowohl im Hochschulbereich (Aktivitaeten in studentischen Einrichtungen und Vereinigungen, Betreuung von auslaendischen Studierenden etc.) als auch ausserhalb der Hochschule (Engagement in Vereinen und/oder sonstigen Vereinigungen) beruecksichtigt werden.
Das Auswahlgespraech soll sichestellen, dass die Mindestanforderungen eines Auslandsstudiums erfuellt sind. Es soll zugleich auch die Bewerber beraten und ggf. die Wahl einer Hochschule optimieren.
Die einzelnen Elemente des Interviews sollen im Auswahlgespraech bewertet werden und entsprechend der Bewertungen soll eine Rangfolge der Bewerber gebildet werden. Falls sich fuer eine Hochschule mehr Studierende bewerben als Plaetze verfuegbar sind soll eine Rangfolge der Bewerber gebildet werden. Die Auswahlergebnisse werden den Bewerbern i.d.R. innerhalb einer Woche mitgeteilt. Die ausgewaehlten Bewerber muessen den an einer auslaendischen Partnerhochschule erhaltenen Studienplatz schriftlich bestaetigen. |
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| Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen |
Fuer die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Pruefungsleistungen ist prinzipiell die Studiengangsleitung zustaendig. Die Anerkennung von Studien- und Pruefungsleistungen kann nur auf der Grundlage eines vom Studierenden zu erstellenden "learning agreements" erfolgen. Im "learning agreement" werden vor Beginn des Auslandsstudiums die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen festgelegt und von der Studiengangsleitung wird vorab bestaetigt, welche Studienleistungen anerkannt werden. |
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| Umrechnung von Noten |
Die mit der Anerkennung von Studien- und Pruefungsleistungen verbundene Umrechnung der auslaendischen Noten ist durch die laenderbezogenen Umrechnungstabellen valide, reliabel und transparent. Die Umrechnungstabellen gibt es fuer alle wichtigen Ziellaender; sie werden ggf. fuer weitere Laender laufend ergaenzt oder auch ggf. aktualisiert. Die Umrechnung der Noten spiegelt die langjaehrigen Erfahrungen der Pforzheimer Hochschule wider.
Es gibt eine Notenumrechnungstabelle fuer europaeische Laender und eine Notenumrechnungstabelle fuer nicht-europaeische Laender. |
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| Förderung von Studienaufenthalten |
Das Studium an auslaendischen Partnerhochschulen wird auch teilweise gefoerdert. Fuer das Studium an europaeischen Partnerhochschulen gibt es Zuschuesse zur Deckung der erhoehten Lebenhaltungskosten durch das LLP ERASMUS Programm der Europaeischen Gemeinschaft. Die Zuschuessen liegen i.d.R. bei ca. 100-120 Euro pro Monat. Studierende die nach BAFOEG gefoerdert werden erhalten die nationale Foerderung und den ERASMUS Zuschuss. Die Foerderung aus dem ERASMUS Programm erfolgt ausschliesslich zentral durch die Hochschule. Fuer wenige europaeische Hochschulen besteht auch die Moeglichkeit ein sogenanntes "Free Mover Stipendium" zu erhalten.
Fuer das Studium an aussereuropaeischen Hochschulen gibt es relativ weniger Foerdermoeglichkeiten: Stipendien der Landesstiftung Baden-Wuerttemberg (fuer relativ wenige vorab festgelegte Hochschulen), Stipendien des DAAD oder aus DAAD Programmen, Stipendien anderer Foerdereinrichtungen, Foerderung nach BAFOEG (Auslandsbafoeg). |
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